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   VGH Bayern, 11.05.2022 - 6 CE 22.449   

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https://dejure.org/2022,12813
VGH Bayern, 11.05.2022 - 6 CE 22.449 (https://dejure.org/2022,12813)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.05.2022 - 6 CE 22.449 (https://dejure.org/2022,12813)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Mai 2022 - 6 CE 22.449 (https://dejure.org/2022,12813)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 33 Abs. 2
    Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts

  • rewis.io

    Bundesbeamtenrecht, Deutsche Telekom, Konkurrenteneilverfahren, Beförderung, Beurteilung, divergierende Beurteilungsbeiträge, Behauptung eines fehlerhaften Beurteilungsbeitrags, keine Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2
    Einstweilige Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer beamtenrechtlichen Beförderungsentscheidung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429

    Bestimmung des Streitwerts in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren -

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2022 - 6 CE 22.449
    Der Streitwert in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren, das auf die vorläufige Freihaltung eines höherwertigen Dienstpostens durch Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtet ist, bemisst sich nach neuerer Rechtsprechung des Senats nach § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG und beträgt ein Viertel der für ein Kalenderjahr in dem angestrebten Amt zu zahlenden Bezüge nach Maßgabe von § 52 Abs. 6 Sätze 1 bis 3 GKG (BayVGH, B.v. 24.10.2017 - 6 C 17.1429 - BayVBl 2018, 390; hier: 3 x 3.799,32 EUR).
  • VGH Bayern, 26.01.2016 - 6 CE 15.2800

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Zuweisung einer Richterin in einen anderen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2022 - 6 CE 22.449
    Der Verwaltungsgerichtshof prüft vielmehr als Beschwerdegericht - innerhalb des durch § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO gezogenen Rahmens - den Rechtsfall eigenständig sowohl tatsächlich als auch rechtlich im gleichen Umfang wie das Verwaltungsgericht (vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2016 - 6 CE 15.2800 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.08.2019 - 6 CE 19.1409

    Konkurrentenstreit um eine Beförderungsstelle

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2022 - 6 CE 22.449
    Das Verwaltungsgericht ist - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zu den Anforderungen an die Begründung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung mit Blick auf die Besonderheiten des Beurteilungssystems bei der Telekom (vgl. B.v. 11.2.2020 - 6 ZB 19.2351; B.v. 24.9.2019 - 6 CE 19.1749; B.v. 26.8.2019 - 6 CE 19.1409; B.v. 23.4.2019 - 6 CE 19.76, jeweils juris m.w.N.) - zu dem Ergebnis gelangt, dass die dienstliche Beurteilung des Antragstellers vom 25. Oktober 2021 rechtlich nicht zu beanstanden ist und eine tragfähige Grundlage für die Auswahlentscheidung bildet.
  • VGH Bayern, 23.04.2019 - 6 CE 19.76

    Konkurrentenstreitverfahren Deutsche Telekom AG

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2022 - 6 CE 22.449
    Das Verwaltungsgericht ist - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zu den Anforderungen an die Begründung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung mit Blick auf die Besonderheiten des Beurteilungssystems bei der Telekom (vgl. B.v. 11.2.2020 - 6 ZB 19.2351; B.v. 24.9.2019 - 6 CE 19.1749; B.v. 26.8.2019 - 6 CE 19.1409; B.v. 23.4.2019 - 6 CE 19.76, jeweils juris m.w.N.) - zu dem Ergebnis gelangt, dass die dienstliche Beurteilung des Antragstellers vom 25. Oktober 2021 rechtlich nicht zu beanstanden ist und eine tragfähige Grundlage für die Auswahlentscheidung bildet.
  • VGH Bayern, 11.02.2020 - 6 ZB 19.2351

    Bildung des Gesamturteils bei Auseinanderfallen von Statusamt und wahrgenommenem

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2022 - 6 CE 22.449
    Das Verwaltungsgericht ist - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zu den Anforderungen an die Begründung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung mit Blick auf die Besonderheiten des Beurteilungssystems bei der Telekom (vgl. B.v. 11.2.2020 - 6 ZB 19.2351; B.v. 24.9.2019 - 6 CE 19.1749; B.v. 26.8.2019 - 6 CE 19.1409; B.v. 23.4.2019 - 6 CE 19.76, jeweils juris m.w.N.) - zu dem Ergebnis gelangt, dass die dienstliche Beurteilung des Antragstellers vom 25. Oktober 2021 rechtlich nicht zu beanstanden ist und eine tragfähige Grundlage für die Auswahlentscheidung bildet.
  • VGH Bayern, 24.09.2019 - 6 CE 19.1749

    Auswahlentscheidung aufgrund dienstlicher Beurteilung - Telekom

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2022 - 6 CE 22.449
    Das Verwaltungsgericht ist - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zu den Anforderungen an die Begründung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung mit Blick auf die Besonderheiten des Beurteilungssystems bei der Telekom (vgl. B.v. 11.2.2020 - 6 ZB 19.2351; B.v. 24.9.2019 - 6 CE 19.1749; B.v. 26.8.2019 - 6 CE 19.1409; B.v. 23.4.2019 - 6 CE 19.76, jeweils juris m.w.N.) - zu dem Ergebnis gelangt, dass die dienstliche Beurteilung des Antragstellers vom 25. Oktober 2021 rechtlich nicht zu beanstanden ist und eine tragfähige Grundlage für die Auswahlentscheidung bildet.
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